Leibrente

Immobilienrente – Immobilie verkaufen und darin wohnen bleiben

Vielen Senioren wird die Immobilie zu groß. Im Alter die gewohnte Umgebung zu verlassen und aus der eigenen Wohnung oder aus dem eigenen Haus auszuziehen, ist für viele aber Menschen undenkbar. Denn gerade das geliebte Eigenheim stellt für viele Menschen eine besondere Form der Freiheit dar. Auch wenn die Immobilie zu groß wird, ist für viele ältere Menschen ein Umzug undenkbar. Abgesehen davon sind mit dem Immobilienverkauf häufig viele weitere Aufgaben wie beispielsweise ein Angebot einholen und den Verkehrswert der Immobilie bestimmen lassen verbunden. Das macht den Immobilienverkauf häufig uninteressant.

Gegen eine lebenslange Zahlung an den Verkäufer wird der Verkauf der Immobilie angeregt. Die monatliche Zahlung verspricht, Sicherheit, Freiheit und Altersvorsorge, ganz ohne auf das Nießbrauchrecht verzichten zu müssen. Das Eigenheim zu Geld zu machen, mit Nießbrauchrecht; ist der Traum von vielen älteren Menschen. Die Umsetzung erfolgt mit der Verrentung von Eigentum.

Eigentümer veräußern ihr Eigenheim mit einem Preisabschlag gegen eine monatliche Zahlung zum Immobilienwert. Im Gegenzug gewährt der Käufer dem Eigentümer eine Rente und das Recht, dass dieser die Immobilie verkaufen und darin wohnen bleiben kann (Nießbrauchrecht). Besonders dann,wenn keine Erben vorhanden sind und die Immobilie zu groß ist, ist das Modell der Immobilienrente sehr attraktiv.

Die Immobilien-Leibrente einfach erklärt

Anders als beim klassischen Verkauf einer Immobilie erhalten Immobilienrentner den vereinbarten Kaufpreis nicht in einer Summe, sondern als monatliche Zahlung als zusätzliche Altersvorsorge. Die Rente wird bis ans Lebensende gezahlt und es wird ein lebenslanges Wohnrecht gewährt. Selbstverständlich wird auch diese Form des Verkaufs über einen Notar im Grundbuch beglaubigt.

Immobilienrentner können bis zu ihrem Ableben in ihrem ehemaligen Eigentum wohnen bleiben können und müssen keinen Umzug planen. Erst nach ihrem Tod endet das Wohnrecht. Vorab wird der Käufer ein Angebot einholen und den Verkehrswert bestimmen lassen. Mit dem Kaufvertrag und der dazugehörigen Eintragung ins Grundbuch gehen nach dem Verkauf alle Instandhaltungsarbeiten zulasten des neuen Eigentümers. Das ist besonders sinnvoll, wenn das Haus sanierungsbedürftig ist.

Ein lebenslanges Wohnrecht hat Vorteile, denn lebt der ehemalige Besitzer länger als gedacht, erhält er mehr Geld vom neuen Eigentümer, als ursprünglich durch den Immobilienwert bestimmt wurde. Als Partner schließen die beiden Parteien über den Verkauf einen Vertrag, der von einem Notar beglaubigt wird. Das Ende der Immobilien-Leibrente muss individuell zwischen Verkäufer und Käufer verhandelt werden. Auch die Option über eine lebenslange Zahlung, ggf. über den Immobilienwert hinaus, muss im Kaufvertrag geregelt sein. Ein lebenslanges Wohnrecht, welches mit dem Immobilienverkauf entsteht, kann auch mit einer hohen Einmalzahlung abgegolten werden.

Alternativ ist es auch möglich, die Immobilienrente bereits vor dem Tod des ehemaligen Eigentümers enden zu lassen. In diesem Fall haben Verkäufer und Käufer beim Notar vereinbart, dass nur eine bestimmte Laufzeit greift. Das lebenslange Wohnrecht existiert hier nicht. Die lebenslange Zahlung an Verkäufer bleibt aus. Man spricht hier von der sogenannten Zeitrente.

Die lebenslange Zahlung an den Verkäufer muss im Kaufvertrag stehen und im Grundbuch eingetragen sein.

Für wen lohnt sich die Immobilien-Leibrente mit Wohnrecht?

Für wen es sich lohnt, die eigene Immobilie zu verkaufen und darin wohnen zu bleiben, lässt sich pauschal nicht beantworten. Eigentümer, die sich kein Angebot einholen und den Verkehrswert bestimmen lassen möchten, eigenen sich sinnvoll für diese Form der Rente. Bei dieser Form der Altersvorsorge hängt alles von der persönlichen Situation ab. Auch das persönliche Empfinden von Sicherheit spielt hier eine wichtige Rolle. Eigentum zu verkaufen, um darin wohnen zu bleiben, kann vor allem für Menschen sinnvoll sein, die

  • kurz vor ihrem Renteneintritt stehen,
  • in schuldenfreiem Eigentum wohnen,
  • keinen Umzug planen,
  • die Immobilie verkaufen und darin wohnen bleiben möchten,
  • keine Erben haben
  • auf Sicherheit setzen
  • und ihre finanzielle Freiheit genießen möchten.

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